30.09.2024 vormittags geschlossen
01.10.2024 ganzen Tag geschlossen
03.10.2024 nachmittags gechlossen

Kieferorthopädie Zentrum Bern
Dr. Jos van den Hoek

Herzlich willkommen in der Praxis für Kieferorthopädie

Es freut uns, Sie in unserer Praxis für Kieferorthopädie begrüssen zu dürfen. An unseren Standorten in Bern, Düdingen und Ostermundigen bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot in den Bereichen kieferorthopädische Abklärung und kieferorthopädische Behandlungen. In unseren Praxen verfügen wir über ein Zahntechniklabor sowie eine benachbarte Praxis für Logopädie.

Ein schönes Lachen, basierend auf Funktionalität und Ästhetik, ist unser Ziel bei jeder kieferorthopädischen Behandlung. Dabei beziehen wir ganzheitliche Aspekte, wie Logopädie, oralchirurgische Massnahmen sowie, wenn indiziert, die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten mit ein.

Ihr Kieferorthopädie Team in Bern


Ihr Kieferorthopädie Team in Bern

Dr. med. dent. Jos van den Hoek

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Mitglied SSO

Dr. med. dent. Zrinka Zunic

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Dr. Sofia Bakirtzi, M.Sc.

Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Dorarta Ramadani

Dentalassistentin EFZ

Weitere Teammitglieder: Erika Rivera - diplomierte Dentalassistentin, Angela Ruiz Gilabert - diplomierte Dentalassistentin, Lejla Murati -diplomierte Prophylaxeassistentin, Dentalassistentin EFZ, Beritan Barut - Dentalassistentin EFZ

Ihre Vorteile

  • Hochqualifizierte Kieferorthopäden
  • Modernste Kieferorthopädie
  • Zeitnahe Termine für Sie
  • Invisalign-Spezialisten
  • Langjährige Erfahrung
  • Individuelle & persönliche Beratung

Kieferorthopädie

Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Behandlung von angeborenen oder erworbenen Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Für die Behandlung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Behandlung mittels Apparatur
  • Behandlung mittels chirurgischen Eingriffes

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert manchmal mehrere Jahre. Die Wachstumsbeeinflussung und die schwachen Kräfte müssen über längere Zeit wirken können. Zusätzlich muss das erreichte Behandlungsresultat während der Retentions- oder Haltephase stabilisiert werden. Die Behandlung ist kostenintensiv und verlangt vom Patienten ein hohes Mass an Mitarbeit.

Solange der Kiefer nicht ausgewachsen ist, das heisst bei Kindern und Jugendlichen bis zu einer gewissen Entwicklungsgrenze, kann sowohl das Wachstum des Kiefers als auch die Zahnstellung durch kieferorthopädische Apparaturen beeinflusst werden.

Primäres Ziel ist dabei, dass Ober- und Unterkiefer korrekt zueinander passen und ein harmonisches Bild des Gesichts entsteht. So bedeutet "Kieferorthopädie" denn auch Knochenposition.

Es ist ratsam, so früh wie möglich Ihre Kinder auf den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf untersuchen zu lassen, etwa im Alter von 6 bis 8 Jahren. Viele kieferorthopädischen Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren, bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Das Alter beim Behandlungsbeginn von Kindern liegt meistens zwischen 11 und 12 Jahren, dem Beginn des vorpubertären Wachstums. Für gewisse Behandlungen sollte aber ein früherer Zeitpunkt gewählt werden. Ihr Hauszahnarzt, Schulzahnarzt oder unsere kieferorthopädische Spezialpraxis beraten Sie gerne.

Ist das Wachstum bereits abgeschlossen und besteht eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne), kann ein chirurgischer Eingriff notwendig sein, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Die reine Zahnstellung jedoch kann während des ganzen Lebens, also auch bei älteren Jugendlichen, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei älteren Jugendlichen kaum sichtbare Apparaturen zu verwenden (wie Lingualtechnik oder Aligner).

Begleitend zu kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, gelöst. 

Sehr am Herzen liegt uns die gute Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt und dessen regelmässige Information über die kieferorthopädische Behandlung.

Nach einer kieferorthopädischen Behandlung braucht es immer eine dem Behandlungstyp angepasste Stabilisierung, die sogenannte Retention. Die Zähne, die Weichteile und der Kiefer müssen sich zuerst an die neuen Verhältnisse «gewöhnen». Damit sie stabil bleiben, werden sie mit speziellen Retentionsgeräten (z.B. fest geklebte Retainer, herausnehmbare Retentionsplatten etc.) am richtigen Ort gehalten. Aber auch bei einer durchgeführten Retention können sich die Zähne dennoch verschieben, so dass eine erneute kieferorthopädische Behandlung notwendig werden kann.

Die Zahnstellung kann während des ganzen Lebens eines Menschen, also auch bei Erwachsenen jeden Alters, mit kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Gegen oben besteht dabei keine Altersgrenze. Viele Menschen wünschen sich im Laufe ihres Lebens eine schönere Zahnstellung.

Heute bestehen moderne Verfahren wie Lingualtechnik oder Aligner, die eine unsichtbare oder eine kaum sichtbare Behandlung der Zahnstellung ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie als Erwachsene nicht notwendigerweise sichtbare kieferorthopädische Apparaturen tragen müssen.

Ist das Wachstum des Kiefers, wie bei Erwachsenen, bereits abgeschlossen und besteht eine Fehlstellung der Kieferknochen (und nicht nur der Zähne), gibt es die Option eines kieferchirurgischen Eingriffs, um die Verhältnisse am Kieferknochen zu korrigieren. Unsere Praxis arbeitet dabei mit renommierten Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, zusammen. Ein solcher Eingriff erfordert eine kieferorthopädische Vorbehandlung und Nachbehandlung. 

Begleitend zu kieferorthopädischen Behandlungen können leichte oralchirurgische Massnahmen wie die Extraktion von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen, vorgenommen werden. Schwierigere Fälle werden in Zusammenarbeit mit Spezialisten, z.B. Kieferchirurgen, gelöst.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grunddeckung nur bei einigen wenigen, genau definierten, Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nur in seltenen Fällen möglich.

Die Krankenversicherungen bieten private Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen an. Je nach Zusatzversicherung werden auch kieferorthopädische Behandlungen übernommen. Die Versicherungen verlangen in der Regel vor dem Abschluss eine zahnärztliche Begutachtung. Ist bereits ein gesundheitliches Problem erkennbar, kann eine solche Versicherung nicht oder nur mit einem entsprechenden Vorbehalt (Deckungsausschluss) abgeschlossen werden. Kinder müssen in der Regel bis zu einem gewissen Alter versichert werden. 

Die Versicherungslösungen variieren stark von Anbieter zu Anbieter. Genauere allgemeine Hinweise können deshalb nicht gegeben werden. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung. Die Invalidenversicherung (IV) erbringt unter gewissen Voraussetzungen Leistungen, aber nur bis zum 20. Lebensjahr.

Die konkrete Versicherungssituation sollte in jedem Einzelfall vor dem Behandlungsbeginn abgeklärt werden. Gerne informieren wir Sie darüber bei Ihrer persönlichen Konsultation in unserer Praxis.

Trägerinnen und Träger von kieferorthopädischen Apparaturen müssen ein besonderes Augenmerk auf die Mundhygiene und die Pflege der kieferorthopädischen Apparaturen legen. Ebenso wichtig ist die richtige Ernährung, welche zu harte und zu klebrige Nahrungsmittel vermeidet. Wir informieren und instruieren Sie gerne im Rahmen Ihrer kieferorthopädischen Behandlung über Hygiene und Ernährung.

Karies und Zahnfleischentzündungen werden durch Zahnbelag (Plaque) und nicht durch die kieferorthopädische Apparatur verursacht. Sie sollten sich während der kieferorthopädischen Behandlung weiterhin, allenfalls sogar in verkürzten Intervallen, von Ihrem Familien- oder Schulzahnarzt auf Karies untersuchen lassen. Wichtig ist auch hier die optimale Unterstützung durch die Eltern.

Dentalfotografie
Wir dokumentieren unsere kieferorthopädischen Behandlungen umfassend. Das daraus gewonnene Know-how in der Dentalfotografie geben wir gerne im Rahmen von Dentalfotografie-Kursen an Fachkräfte wie Zahnärztinnen und Zahnärzte weiter.

Face-Former-Therapie
Die Face-Former-Therapie ist ursachenorientiert und ganzheitlich. Sie nimmt Einfluss auf die Spannung von Gewebe, Muskeln und Haut in Mund und Gesicht zur Stärkung und Harmonisierung der Kau-, Schluck-, Sprech-, Mimik- und Atmungsfunktionen. Auch wird die Nasenatmung aktiviert.

Geeignet ist die Face-Former-Therapie insbesondere für die Behandlung von Schnarchen, Schlafapnoe, Zähneknirschen und Gesichtsschmerzen. In Zusammenarbeit mit der Praxis für Logopädie Marianne Campiche Weber, die sich in unseren Praxisräumlichkeiten befindet, führen wir Kurse für Fachkräfte über die Face-Former-Therapie durch.

Informieren Sie sich bei uns über das aktuelle Kursangebot.


Fragen & Antworten

Kieferorthopädische Behandlungen haben sowohl funktionale als auch ästhetische Indikationen. Eine richtige Positionierung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind eine notwendige Voraussetzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für korrekten Mundschluss und Atmung. Schöne Zähne und eine gute Zahnstellung lassen uns unbeschwert lachen und erhöhen das Selbstwertgefühl.

Es ist angezeigt, bei Kindern eine erste kieferorthopädische Abklärung im Alter von 6 bis 8 Jahren durchführen zu lassen. Viele kieferorthopädische Probleme lassen sich bei Kindern einfacher und besser korrigieren, bevor sich das Kieferwachstum verlangsamt hat. Ein früher Behandlungsbeginn kann auch bedeuten, dass aufwendigere Massnahmen vermieden werden können. Einzelne Behandlungen brauchen viel Zeit und vor allem genügend Wachstum des Kiefers. Bei einem zu späten Behandlungsbeginn können die Probleme unter Umständen nicht mehr optimal oder allenfalls nur noch in Kombination mit kieferchirurgischen Massnahmen gelöst werden.

Für eine kieferorthopädische Behandlung ist es bei Erwachsenen nie zu spät. Es gibt auch Patienten im Rentenalter, die sich kieferorthopädischen Behandlungen unterziehen. Insbesondere bei Erwachsenen besteht die Möglichkeit der unsichtbaren oder kaum sichtbaren Behandlung, etwa durch Lingualtechnik oder Aligner. Kieferorthopädische Probleme, welche die Zahnstellung betreffen, können bei Erwachsenen ähnlich gut korrigiert werden wie bei Kindern. Komplizierende Faktoren wie das Fehlen des Kieferwachstums, bedingen eventuell eine spezielle Behandlungsplanung. Beim Erwachsenen können das fehlende Kieferwachstum, allfälliger Zahnfleisch- und Knochenschwund beim Zahnhalteapparat (Paradontalerkrankungen) sowie abgenutzte, beschädigte und fehlende Zähne gewisse Anpassungen der Behandlungsart und des Behandlungsresultates bedingen.

Heute bestehen verschiedene Möglichkeiten der unsichtbaren bzw. kaum sichtbaren Behandlung. Dazu gehören z.B. die Lingualtechnik, bei welcher die Brackets auf die Innenseite der Zähne geklebt werden, Aligner, durchsichtige Kunststoffschienen, oder durchsichtige bzw. zahnfarbene Brackets.

Die Behandlungsdauer variiert von Fall zu Fall. Einfachere Korrekturen der Zahnstellung können oft innerhalb von 6 bis 12 Monaten abgeschlossen werden. Komplexere kieferorthopädische Fälle, z.B. auch unter Einsatz von verschiedenen kieferorthopädischen Apparaturen, können mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Oft dauern Behandlungen 2 bis 3 Jahre.

Kieferorthopädische Behandlungen gehören in der Zahnmedizin zu den schmerzärmeren Behandlungen und sind minimal-invasiv. In der Regel wird die durch kieferorthopädische Behandlungen erzeugte Spannung auf den kieferorthopädischen Apparaturen am Anfang als unangenehm empfunden.

Die Kostenfrage muss vor dem Behandlungsbeginn in jedem Einzelfall gesondert abgeklärt werden. Allgemeine Informationen können nicht gegeben werden. Grundsätzlich werden durch die obligatorische Krankenversicherung (KVG) nur sehr wenige kieferorthopädische Behandlungen übernommen. Private Zusatzversicherungen bieten begrenzte Deckungen an, vor allem dann, wenn kein vorbestehendes Leiden bestanden hat bzw. Kinder bis zu einem gewissen Alter versichert wurden. Schwerwiegende Fälle werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen, allerdings nur bis zum 20. Lebensjahr des Patienten. Auch hier ist immer eine Einzelfallabklärung vorzunehmen.

Am Ende jeder kieferorthopädischen Behandlung erfolgt die sogenannte Retention. Die Retention ist eine Stabilisierungsphase, während welcher die Zähne in ihrer neuen Position gehalten werden. Dies erfolgt durch kieferorthopädische Apparaturen wie Retainer auf der Innenseite oder Platten. Die Retentionsphase kann unterschiedlich lange dauern. Heute geht die Tendenz in Praxis und Wissenschaft in die Richtung von langen Retentionsphasen.

Unsere Praxis


Kontakt

Kieferorthopädie Zentrum Bern AG

Neuengasse 43
3011 Bern

tel: 031 352 20 01
fax: 031 352 20 04
info@kieferorthopaede-bern.ch​​​​​​​

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 | 13:00 - 16:45 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 | 13:00 - 15:15 Uhr

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Sie finden die Teams von Dr. Jos van den Hoek auch an unseren Standorten in Duedingen und Ostermundigen: